Informationen

Im Grundsatz verfolgen die Verordnung vom 16. Dezember 2011 über die

Verminderung der CO2-Emissionen von Personenwagen sowie das ihr zugrunde liegende Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen das Ziel, den Flottenverbrauch der in der Schweiz neu in Verkehr gelangenden Fahrzeuge im Sinne des Umweltschutzes zu verringern.

Betroffen von den zur Lenkung eingeührten Sanktionen sind alle Personenwagen, welche ab dem 01.07.2012 erstmals in der Schweiz zugelassen werden und welche die folgenden Bedingungen erfüllen: CO2 Ausstoss des Fahrzeugs liegt über 130g/km beim indizierten Gewicht von 1'453 kg (gültig für das Jahr 2012). Das Fahrzeug ist noch nicht mindestens 6 Monate in einem europäischen Land in Verkehr gewesen. Das Gesetz, die Verordnung und vielfältige Hintergrund-informationen finden Sie unter:

http://www.bfe.admin.ch/themen/00507/05318/index.html?lang=de

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